Allgemeine Lieferbedingunen (AGB)

  1. Allen erteilten Aufträgen liegen unsere Lieferbedingungen zugrunde und gelten mit der Bestätigung des Auftrags als anerkannt. Abweichende Einkaufsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt werden. Bei Stornierungen halten wir uns vor, bereits angearbeitete Materialien in Rechnung zu stellen.
  2. Durch unsere schriftliche Bestätigung kommt ein Liefervertrag zustande. Angebote sind stets freibleibend. Dies gilt auch für Aufträge welche aufgrund früherer Angebote erteilt werden. Die Gültigkeit unserer Angebote ist 3 Wochen bzw. nach Absprache.
  3. Alle Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Verpackung, welche zu Selbstkosten verrechnet werden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
  4. Werkzeugkosten werden grundsätzlich anteilig verrechnet. Die Werkzeuge oder Vorrichtungen verbleiben in unserem Eigentum.
  5. Unsere Lieferzeitangaben werden nach der derzeitigen Auslastung angegeben. Ansprüche aus Verzug können nur dann geltend gemacht werden, wenn aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verzug zustande gekommen ist. Verzögerungen, welche aufgrund von höherer Gewalt entstehen, können ebenfalls nicht Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatz sein.
  6. Aufgrund unseres Produktionsverfahren sind Abweichungen von der Bestellmenge von 10% nach oben und nach unten möglich.
  7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind uns sofort mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt vom Liefervertrag und zur Rücknahme der Waren ohne besondere Ankündigung berechtigt.
  8. Unsere Produkte werden nach ständig optimierten Fertigungsverfahren hergestellt. Die Produktion unterliegt einer nach DIN ISO 9001 zertifizierten Qualitätsüberwachung. Sollten sich trotzdem nicht sichtbare Mängel ergeben, so sind diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren anzuzeigen. Die bei uns durchgeführte Warenausgangskontrolle entbindet den Kunden jedoch nicht von einer ordnungsgemäßen Eingangskontrolle, wenn dies nicht separat vereinbart wurde. Bei Reklamationen liegt es in unserem Ermessungsbereich, ob die Teile bei uns nachgearbeitet oder neu produziert werden. Kostenpflichtige Nacharbeit beim Kunden muss von uns vorher genehmigt werden. Beschädigte Verpackungen, welche auf eine Beeinträchtigung der Produkte hinweisen, sind dem Anlieferer sofort mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche können nur unsere unmittelbaren Abnehmer geltend machen. Über die vorstehende Regelung hinaus sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Betriebsangehörige, soweit nicht in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift. Reklamierte Waren müssen uns auf günstigstem Wege zurückgesandt werden.
  9. Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Datum gewähren wir 2% Skonto. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor, in Zukunft nur noch per Vorauskasse auszuliefern. Zu unseren angegebenen Preisen wird die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
  10. Es gilt stets deutsches Kaufrecht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so gelten die übrigen trotzdem. Wir sind berechtigt, die ungültige Bestimmung durch eine dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst gerecht werdende Bestimmung zu ersetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg.